Ladungssicherung

Ladungssicherung

Bei dem ständig zunehmenden Güterkraftverkehr wird die unzureichende Ladungssicherung immer öfters als Grund vieler Verkehrsunfälle mit leichten, schweren oder tödlichen Folgen für Fahrzeugführer und andere Verkehrsteilnehmer erkannt. Weitere Folgen einer verlorenen Ladung können Umweltschäden sein.

Unfälle infolge mangelnder Ladungssicherung verursachen jährlich mehrere Millionen Euro Kosten für die Unternehmen und die Allgemeinheit.

Für den Beförderer kann der durch Unfälle entstehende Schaden Existenz gefährdend werden.

Neben Kosten- und Termindruck, schwierigen Verkehrs- und Wetterverhältnissen sind mangelnde Kenntnisse und Fehleinschätzung der physikalischen Wirkungen die Hauptgründe für mangelhafte Ladungssicherung.

Vielen Beteiligten an der Verladung und dem Transport ist unklar, dass auch sie für die vorschriftsmäßige Ladungssicherung verantwortlich sind.
Die Verantwortung für eine korrekte Ladungssicherung trägt jeder, der an der Verladung und der Beförderung beteiligt ist.

Also nicht nur der Kraftfahrer, sondern auch der Verlader, der Absender und der Arbeitgeber.

Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung

Der neue § 22 StVO schreibt vor,

dass die Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass keine andere Person geschädigt, belästigt oder mehr als den Umständen entsprechend behindert wird.

Die Ladung muß so gesichert sein, dass bei jedem möglichen Fahrmanöver, auch auf schlechtester Strecke, auch bei einer Vollbremsung, diese sich nicht von der Stelle bewegt.

Das Wichtigste aus der VDI-Richlinie 2700

Die VDI-Richtlinie äußert sich unter anderem zur Schulung und Verantwortung im Bereich der Ladungssicherung. Folgende Punkte sind wesentliche Inhalte der Richtlinie VDI 2700.

    • die am Verladevorgang Beteiligten sind zu qualifizieren. (VDI 2700 a)
    • die Beteiligten werden konkret benannt.
    • Die Haftung wird in Zivil und öffentlich – rechtlich geteilt.
    • Anwendung vor Gericht.

Die Richtlinien der VDI 2700 sind kein Gesetz aber „anerkannte Regeln der Technik“, und somit die technisch anerkannten Standards zur Ladungssicherung.

Sie werden im Streitfall als maßgebende Richtlinien vor Gericht herangezogen.

Bildquelle: © Hape.m / PIXELIO