Berufskraftfahrerweiterbildung

Berufskraftfahrerweiterbildung

Am 10. September 2009 trat für Lkw-Fahrer und Fahrerinnen das Berufskraftfahrer – Qualifikationsgesetz (BKrFQG) in Kraft. Dieses Gesetz schreibt vor, das alle Berufskraftfahrer, unabhängig ob im Werksverkehr oder im gewerblichen Güterkraftverkehr tätig, künftig alle 5 Jahre eine Weiterbildung von 35 Stunden, aufgeteilt in 5 Modulen, nachweisen müssen.

Diese Verpflichtung ist wirksam, wenn Güter mit Fahrzeugen, welche mehr als 3,5 to zulässige Gesamtmasse haben, befördert werden. Eine Einheit darf 7 Zeitstunden nicht unterschreiten.

                                                         

Folgende Unterrichtsmodule müssen erarbeitet werden:

Modul 1: ECO Training

Modul 2: Sozialvorschriften für den Güterverkehr

Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi

Modul 5: Ladungssicherung

Anmerkung: Die Reihenfolge der Module ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Eine Einheit kann auch auf 2 x 3,5 Stunden aufgeteilt werden. Alle Teilnehmer welche an einem Modul teilgenommen haben, bekommen am Ende eine amtliche Bescheinigung welche bei der Fahrerlaubnisverlängerung vorgelegt werden muß. Eine Prüfung findet nicht statt. Im Rahmen meiner Ausbildertätigkeit biete ich diese Bkf – Weiterbildungen an.
Amtlich anerkannt bin ich im Enzkreis, im Landkreis Schwäbisch Hall und im Bundesland Rheinland-Pfalz.

Bitte vergleichen Sie Preis und Leistung.

Bitte beachten Sie unsere neuen Lehrgangstermine.

Bildquelle: © TommyS / PIXELIO